Psychotherapie
ist die Behandlung psychisch bedingter oder mitbedingter Krankheiten bzw. Störungen mit Hilfe psychologischer Methoden, die wissenschaftlich überprüft sind. Psychotherapeut/innen haben die fachlich erforderlichen und gesetzlich definierten Voraussetzungen zur Durchführung von Psychotherapie.
Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die Psychoanalytische Therapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sind Verfahren zur Untersuchung und Behandlung seelischer Vorgänge, welche sonst kaum zugänglich sind. Aktuelle psychische Erkrankungen und Störungen, die sich im aktuellen Erleben, Verhalten und Beschwerden zeigen, werden als Folge von unzureichend verarbeiteten Konflikten und Traumatisierungen in der Kindheit angesehen. Die Psychoanalytische Therapie bearbeitet die psychische Grundstruktur des Patienten.
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie fokussiert auf einen oder mehrere aktuelle Konflikte. Durch die Analyse von Assoziationen, Träumen und Reaktionen des Patienten gegenüber dem Therapeuten und Anderen können Entwicklungsschritte nachgeholt und Konflikte aufgelöst werden.
Das Verfahren ist für die Behandlung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Jugendlichenpsychotherapie beruht auf wissenschaftlich anerkannten Behandlungsverfahren. Sie verfügt über ein breites Inventar unterschiedlicher störungsspezifischer Konzeptionen in der Behandlung der vielfältigen psychischen Störungen im Kindes- und Jugendalter.
Die Interventionen werden dabei dem jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes und den besonderen Lebensumständen, in die die Störung eingebettet ist, in konkreter Form angepasst. Dabei werden sowohl die Fähigkeiten und Ressourcen des Kindes, des Jugendlichen, aber auch der Eltern beachtet. Ziel ist es, problembezogene bewusste und nicht bewusste Inhalte im Erleben des Kindes im therapeutischen Prozess verstehend zu verändern, ein aktives Lernen zu fördern, und Veränderungen und Lösungen der Problematik des Kindes in der Familie und gegebenenfalls der Schule herbeizuführen.
Begleitende Gespräche mit Eltern, Bezugspersonen, Lehrerinnen und Lehrer
Parallel zur Kinderbehandlung erfolgen in der Regel kontinuierliche Gespräche mit den Eltern und gegebenenfalls Lehrern und Erziehern. Dabei werden die Entwicklungs- und Änderungsprozesse des Kindes oder Jugendlichen fortlaufend abgestimmt und unterstützend Veränderungen und Lösungen mit den Eltern und der Schule erarbeitet.
Dies umschließt auch die Unterstützung der Eltern im Umgang mit gegebenenfalls eigenen Belastungen, Konflikten und Schwierigkeiten in der Beziehung mit dem Kind oder Jugendlichen. Insgesamt werden familiäre Problemlösestrategien gesteigert und die Schule als Lernumfeld gezielt beraten.
Kosten der Behandlung
Die Kosten einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden bei entsprechender lndikationsstellung von den gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag, von den Beihilfestellen entsprechend anteilig, von den Privatkassen je nach Versicherungsbedingungen übernommen.
Gemäß Prospekt der Bayerischen Landeskammer der
Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
St. Paul-Str.
80336 München
www.ptk-bayern.de
info@ptk-bayern.de